Die Lampeneinstellung ermöglicht die Positionierung von Messgerät und Lampe mithilfe der drei Positionierungsbolzen in den drei Positionierungsschlitzen des Messgeräts und fixiert beides mit zwei Verriegelungsgriffen. Die sechs Einstellmöglichkeiten der Lampe gewährleisten die sichere Positionierung und Fixierung von Lampe und Messgerät während der Messung. Alle Positionierungs- und Verriegelungsblöcke sind durch den verfügbaren Platz oder die unmittelbare Position unterhalb der Lampe begrenzt. Aus Kostengründen und zur Vereinfachung der Handhabung sind die linke und rechte Lampenhälfte auf derselben Grundplatte montiert, ohne die Bedienung zu beeinträchtigen.
Aufgrund der geringen Größe der Lampe ändert sich die Oberflächenkrümmung stark. Da sich der Verriegelungsbereich und der Positionierblock unterhalb der Lampe befinden, entsteht ein tiefer und schmaler Bearbeitungsbereich am Messkörper. Die Werkzeugmaschine befindet sich im Bearbeitungsbereich mit negativem Winkel. Diese Einschränkung beeinträchtigt die Bearbeitung des Messkörpers, und es ist kein Arbeitsraum vorhanden, wenn der Positionierblock teilweise montiert ist.
Um diese Schwierigkeit zu beheben, kann das Harzmaterial bereits in der Konstruktionsphase so kombiniert werden, dass die Segmentierung erleichtert, die Verklebung vereinfacht und die Gesamtfestigkeit nach dem Verkleben wiederhergestellt wird. Das Modul wird von unten nach oben zerlegt, und die Teile, die mit der ursprünglichen Werkzeugmaschine kollidieren, werden durch separate Bearbeitung vermieden. Nach der Bearbeitung erfolgt die Verklebung. Der Arbeitsbereich des Positionierblocks wird nicht benötigt, und das Vorrichtungskörpermodul kann demontiert werden. Der Positionierblock wird zuerst montiert, und anschließend wird das Prüfwerkzeugkörpermodul montiert. Dadurch wird der Prozess optimiert, das Problem der Bearbeitungsinterferenzen gelöst und gleichzeitig die Montage des Positionierblocks ermöglicht. Die Genauigkeit und Festigkeit des Messgeräts werden nicht beeinträchtigt.
Veröffentlichungsdatum: 15. März 2023